Continentale Geschäftsstelle Binner

Startseite

Continentale Zahnzusatzversicherung

  • Bis zu 100% für Brücken, Kronen, Implantate.
  • Bis zu 250 Euro p.a. für professionelle Zahnreinigung
  • Sofortschutz ohne Wartezeit möglich.
  • Keine Beitragserhöhung aus Altersgründen

Wir beraten Sie unverbindlich und kostenlos.
Montags – Freitags von 08:00 – 17:00 Uhr.

Geschenk zum Tarif

Erhalten Sie nach Tarifabschluss gratis eine elektrische Zahnbürste von Oral B.

Online abschließbar

Die Continentale Zahnzusatzversicherungen können direkt online beantragt werden.

Monatsbeitrag jetzt schnell ausrechnen

Geben Sie bitte Ihr Alter in Jahren ein:

Komfort-Tarif CEZK

Profi-Tarif CEZP

Exklusiv-Tarif CEZE

Jetzt persönliches Angebot erfragen für folgende(n) Tarif(e): *

*Pflichtfelder

Leistungen der Continentale Zahnzusatzversicherungen im Vergleich

Für Zahnersatz und Implantate

Zahnersatz und Implantate
Komfort-Tarif CEZK
Profi-Tarif CEZP
Exklusiv-Tarif CEZE
Regelversorgung inkl. GKV-Vorleistung
100 %
100 %
100 %
Privatzahnärztliche Versorgung, Funktions- diagnostik, Augmentation (Knochenaufbau für Implantate) inkl. GKV-Vorleistung
75 %
90 % bei mindestens 5 Jahre Vorsorge, sonst 80 %
100 %
Anzahl Implantate je Kiefer
4
6
unbegrenzt
Leistung ohne GKV-Vorleistung (z. B. bei Ärzten ohne Kassenzulassung)
35 % der erstattungsfähigen Kosten
40 - 50 % der erstattungsfähigen Kosten
70 % der erstattungsfähigen Kosten
Zahnstaffel in den ersten Kalenderjahren (KJ)
1. - 2. KJ: 1.000 € 1. - 3. KJ: 1.500 € 1. - 4. KJ: 3.000 € Zahnstaffel entfällt bei nicht durch Nahrungsaufnahme bedingten Unfällen.
1. - 2. KJ: 1.000 € 1. - 3. KJ: 2.000 € 1. - 4. KJ: 4.000 € Zahnstaffel entfällt bei Unfällen.
1. KJ: 1.500 € 1. - 2. KJ: 3.000 € 1. - 3. KJ: 4.500 € 1. - 4. KJ: 6.000 € Begrenzung ab dem 3. KJ entfällt, wenn Sie eine unmittelbare Vorversicherung nachweisen, die seit mindestens drei Jahren besteht und mindestens 80 % für privatzahnärztlichen Zahnersatz leistet. Zahnstaffel entfällt bei Unfällen.

Für Zahnprophylaxe / Bleaching

Zahnprophylaxe / Bleaching
Komfort-Tarif CEZK
Profi-Tarif CEZP
Exklusiv-Tarif CEZE
Zahnprophylaxe, Professionelle Zahnreinigung (PZR), Fissurenversiegelung, zahnaufhellende Maßnahmen (z. B. Bleaching)
--
100 % max. 80 € je KJ (ohne Zahnaufhellung)
100 % max. 250 € je KJ ***

Für Maßnahmen zur Schmerzlinderung

Schmerzlinderung
Komfort-Tarif CEZK
Profi-Tarif CEZP
Exklusiv-Tarif CEZE
Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie Analgo-Sedierung, Vollnarkose, Lachgas- Sedierung, Akupunktur und Hypnose
--
--
100 % max. 250 € je KJ

Für Zahnbehandlung / Zahnerhalt

Zahnbehandlung / Zahnerhalt
Komfort-Tarif CEZK
Profi-Tarif CEZP
Exklusiv-Tarif CEZE
Plastische Füllungen
--
100 % * für dentin-adhäsive Füllungen
100 % ***
Wurzelbehandlung
--
100 % **
100 % ***
Parodontosebehandlung
--
100 % **
100 % ***
Aufbissbehelfe und Schienen
--
--
100 % ***

Gebührenordnung / Wartezeiten / Kostenplan

Gebührenordnung / Wartezeiten / Kostenplan
Komfort-Tarif CEZK
Profi-Tarif CEZP
Exklusiv-Tarif CEZE
Gebührenordnung für Ärzte / Zahnärzte (GOÄ / GOZ)
bis zu den Höchstsätzen
bis zu den Höchstsätzen
bis zu den Höchstsätzen
Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn
Vorlage ist empfehlenswert, aber nicht zwingend
Vorlage ist empfehlenswert, aber nicht zwingend
Vorlage ist empfehlenswert, aber nicht zwingend
Wartezeiten (entfallen bei Unfällen) Erlass der Wartezeit bei Vorlage eines zahnärztlichen Zeugnisses möglich
8 Monate für Zahnersatz, Inlays, Implantate, Knochenaufbau und Funktionsdiagnostik
8 Monate für Zahnersatz, Inlays, Implantate, Knochenaufbau und Funktionsdiagnostik 3 Monate für dentin-adhäsive Füllungen, Parodontose- und Wurzelbehandlungen sowie für Zahnprophylaxe / PZR
Keine

*inkl. GKV-Vorleistung

**wenn die GKV keine Leistung vorsieht

***bei Anspruch auf GKV-Vorleistung

Jetzt Prämie sichern bei Vertragsabschluss*

*Suchen Sie sich eine aus den vier Prämien aus und nennen Sie uns diese bei Vertragsabschluss. Sollten Sie den Vertrag online abschließen, schreiben Sie uns im Anschluss eine kurze E-Mail mit Ihrer Wunsch-Prämie. 

Kostenerstattungsbeispiele der Continentale Zahnzusatzversicherungen

Soviel kriegen Sie je nach Tarif erstattet

Erstattungsbeispiel Implantat

Beispiel für Implantat
Komfort-Tarif CEZK
Profi-Tarif CEZP
Exklusiv-Tarif CEZE
Kosten
2.300 €
2.300 €
2.300 €
Anteil GKV
600 €
600 €
600 €
Erstattung
1.125 €
1.470 €
1.600 €
Restkosten
575 €
230 €
0 €

Erstattungsbeispiel Kunststoff-Füllung

Beispiel für Kunststoff-Füllung
Komfort-Tarif CEZK
Profi-Tarif CEZP
Exklusiv-Tarif CEZE
Kosten
150 €
150 €
150 €
Anteil GKV
50 €
50 €
50 €
Erstattung
0 €
100 €
100 €
Restkosten
100 €
0 €
0 €

Erstattungsbeispiel Wurzelbehandlung

Beispiel für Wurzelbehandlung
Komfort-Tarif CEZK
Profi-Tarif CEZP
Exklusiv-Tarif CEZE
Kosten
1.000 €
1.000 €
1.000 €
Anteil GKV
0 €
0 €
0 €
Erstattung
0 €
1.000 €
1.000 €
Restkosten
1.000 €
0 €
0 €

Erstattungsbeispiel Keramikinlay

Beispiel für Keramikinlay
Komfort-Tarif CEZK
Profi-Tarif CEZP
Exklusiv-Tarif CEZE
Kosten
800 €
800 €
800 €
Anteil GKV
50 €
50 €
50 €
Erstattung
550 €
670 €
750 €
Restkosten
200 €
80 €
0 €

Erstattungsbeispiel Vollkeramikkrone

Beispiel für Vollkeramikkrone
Komfort-Tarif CEZK
Profi-Tarif CEZP
Exklusiv-Tarif CEZE
Kosten
800 €
800 €
800 €
Anteil GKV
200 €
200 €
200 €
Erstattung
400 €
520 €
600 €
Restkosten
200 €
80 €
0 €

Erstattungsbeispiel Zahnreinigung

Beispiel für Zahnreinigung
Komfort-Tarif CEZK
Profi-Tarif CEZP
Exklusiv-Tarif CEZE
Kosten
100 €
100 €
100 €
Anteil GKV
0 €
0 €
0 €
Erstattung
0 €
80 €
100 €
Restkosten
100 €
20 €
0 €

Monatsbeitrag jetzt schnell ausrechnen

Geben Sie bitte Ihr Alter in Jahren ein:

Komfort-Tarif CEZK

Profi-Tarif CEZP

Exklusiv-Tarif CEZE

Jetzt persönliches Angebot erfragen für folgende(n) Tarif(e): *

*Pflichtfelder

Top Leistungen der Continentale Zahnzusatzversicherung

Bis zu 100% für Zahnersatz

Je nach Auswahl des Tarifes erstattet Ihnen eine Continentale Zahnzusatzversicherung bis zu 100% der Kosten für Zahnersatz wie zum Beispiel Implantat, Krone oder Inlay. Das lohnt sich! Denn in der Regel werden Implantate nur in Höhe von 600 Euro von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Wenn Sie sich also für einen Rund-um-Schutz durch die Continentale entscheiden, werden die restlichen Kosten in Höhe von rund 1.700 Euro von der privaten Zahnzusatzversicherung erstattet.

Bis zu 100% für Zahnbehandlung und Zahnerhalt

Wenn Zahnschmerzen auftauchen, ist das nicht nur ärgerlich, sondern oft auch kostspielig. Ob der Zahnarzt nun eine Parodontose- oder Wurzelbehandlung vorschlägt, ein Loch im Zahn eine plastische Füllung erfordert oder eine Aufbisschiene gegen Knirschen empfohlen wird, die Kosten dafür können schnell im 5-stelligen Bereich liegen. Bevor Sie also Ihren nächsten Urlaub absagen, sorgen Sie mit einer privaten Zahnzusatzversicherung der Continentale vor.

Bis zu 250 € p.a. zur Zahnprophylaxe

Die beste Versorgung beginnt mit einer ausgiebigen Vorsorge. Deswegen gehören zu den Vorteilen der Continentale Zahnzusatzversicherung auch zahnprophylaktische Maßnahmen. Entsprechend der Auswahl Ihres gewünschten Tarifs, stehen Ihnen dafür jährlich bis zu 250 Euro zur Verfügung. Nutzen Sie die Chance sich einer professionellen Zahnreinigung inklusive Fissurenversiegelung zu unterziehen. Oder wählen Sie eine zahnaufhellende Maßnahme wie ein Bleeching aus.

Bis zu 250 € p.a. zur Schmerzlinderung

Der Gang zum Zahnarzt ist nach wie vor für die meisten Menschen kein Zuckerschlecken. Zu groß ist die Angst vor Schmerzen. Dagegen helfen aber schmerzlindernde Maßnahmen wie z.B. Akupunktur oder Hypnose. Ihre Continentale Zahnzusatzversicherung bietet im Tarif CEZE ein Budget von 250 Euro jährlich für schmerzlindernde Maßnahmen. So können Sie bei Behandlungen unter anderem für Sie kostenfrei auf Lachgas-Sedierung, Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf) oder Vollnarkose zugreifen.

Keine Wartezeit

Wenn Sie in eine neue Versicherung abschließen, gibt es oft Wartezeiten. Damit soll sicher gestellt werden, dass ein Kunde nicht erst dann die Versicherung in Anspruch nimmt, wenn bereits ein Schaden vorliegt. Das würde natürlich zu steigenden Beiträgen führen, die auf Dauer keiner mehr bezahlen könnte. Die Continentale hat aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung als Zahnzusatzversicherer den Exlusiv-Tarif CEZE eingeführt, der absolut keine Wartezeit enthält.

Keine Beitragserhöhung aufgrund von Alter

Die meisten kennen das von Ihrer privaten Krankenkasse. Je älter man wird, umso teurer werden die Beiträge. Und im Alter kann man diese dann kaum noch begleichen. Das kann Ihnen bei den Continentale Zahnzusatzversicherungen Dank fair kalkulierter Altersrückstellungen nicht passieren. Wenn ein Beitrag steigt, dann nicht aufgrund Ihres persönlichen Alters. Was Sie ab Ihrem Einstiegsalter monatlich bezahlen, das bleibt in der Regel auch die nächsten Jahrzehnte als Beitrag bestehen. Wenn Sie noch mehr im Alter sparen möchten, können Sie sich zusätzlich für die Option Beitragsentlastung (BE) entscheiden. Damit können Sie Ihre Altersrückstellungen jetzt schon  höher gestalten, um später weniger zu bezahlen.

FAQ zur Continentale Zahnzusatzversicherung

Bis zu welcher Höhe werden im Tarif CEZK Zahnarzthonorare erstattet?

Zahnarzthonorare sind nach den jeweils amtlichen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ) bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen erstattungsfähig.

Bis zu welcher Höhe werden im Tarif CEZP Zahnarzthonorare erstattet?

Zahnarzthonorare werden nach den jeweils amtlichen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ) bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen erstattet.

Bis zu welcher Höhe werden Zahnarzthonorare im Tarif CEZE erstattet?

Zahnarzthonorare werden nach den jeweils amtlichen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ) bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen erstattet.

Erstattungsbeispiel CEZP Zahnersatz

Ihr Kunde möchte einen fehlenden hinteren Backenzahn durch ein Implantat ersetzen. Die beiden Zähne rechts und links davon sollen in vollem Umfang erhalten bleiben.

  • Kosten dieser privatzahnärztlichen Versorgung: 1.900 Euro einschließlich 200 Euro für die anfallende Funktions-
    diagnostik.

Im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung würde der Backenzahn durch eine 3-gliedrige Brücke ersetzt. Kosten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelversorgung: 767,67 Euro. Je nach Vorsorgestatus erhält Ihr Kunde davon aber nur einen Festzuschuss von maximal 75 % der Regelversorgung, Bonusheft.

Erstattungsbeispiel im Tarif CEZE für Zahnersatz

Sie möchten einen fehlenden hinteren Backenzahn durch ein Implantat ersetzen. Die beiden Zähne rechts und links davon sollen in vollem Umfang erhalten bleiben.

  • Kosten dieser privatzahnärztlichen Versorgung: 1.900 Euro einschließlich 200 Euro für die anfallende Funktionsdiagnostik.

Im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung würde der Backenzahn durch eine 3-gliedrige Brücke ersetzt. Kosten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelversorgung: 767,67 Euro. Je nach Vorsorgestatus erhält Ihr Kunde davon aber nur einen Festzuschuss von maximal 75 % der Regelleistung. (10-jährige regelmäßige Vorsorge, Bonusheft).

Erstattungsbeispiel im Tarif CEZP für Zahnersatz?

Ihr Kunde möchte einen fehlenden hinteren Backenzahn durch ein Implantat ersetzen. Die beiden Zähne rechts und links davon sollen in vollem Umfang erhalten bleiben.

  • Kosten dieser privatzahnärztlichen Versorgung: 1.900 Euro einschließlich 200 Euro für die anfallende Funktionsdiagnostik.

Im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung würde der Backenzahn durch eine 3-gliedrige Brücke ersetzt. Kosten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelversorgung: 767,67 Euro. Je nach Vorsorgestatus erhält Ihr Kunde davon aber nur einen Festzuschuss von maximal 75 % der Regelleistung (10-jährige regelmäßige Vorsorge, Bonusheft).

Gibt es beim CEZE eine verkürzte Zahnstaffel bei Nachweis einer unmittelbaren Vorversicherung?

Ja, sofern nachweislich seit mindestens drei vollen Kalenderjahren ununterbrochen eine private Zahnzusatzversicherung mit einem tariflichen Erstattungsprozentsatz von mindestens 80 % für privatzahnärztlichen Zahnersatz bei einem anderen Versicherer bestand. Die Erstattungsbeträge werden dann nur in den ersten zwei Jahren auf folgende maximale Erstattungsbeträge begrenzt:

  • in dem ersten Kalenderjahr bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 1.500 Euro
  • in den ersten beiden Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 3.000 Euro

Die maximalen Erstattungsbeträge gelten nicht für Leistungen aufgrund von Unfällen, die sich nachweislich nach Versicherungsbeginn ereignet haben.

Gibt es beim CEZE Summenbegrenzungen in den ersten Jahren?

Die Kosten für Zahnersatz, Inlays, orale Implantate, augmentative Behandlung und Funktionsdiagnostik werden ab Versicherungsbeginn je versicherter Person für die ersten vier Jahre auf folgende maximale Erstattungsbeträge begrenzt:

  • in dem ersten Kalenderjahr bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 1.500 Euro
  • in den ersten beiden Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 3.000 Euro
  • in den ersten drei Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 4.500 Euro
  • in den ersten vier Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 6.000 Euro

Die maximalen Erstattungsbeträge gelten nicht für Leistungen aufgrund von Unfällen, die sich nachweislich nach Versicherungsbeginn ereignet haben.

Gibt es im Tarif CEZK Summenbegrenzungen in den ersten Jahren?

Die Kosten für Zahnersatz, Inlays, orale Implantate, augmentative Behandlung und Funktionsdiagnostik werden ab Versicherungsbeginn je versicherte Person für die ersten vier Jahre auf folgende maximale Erstattungsbeträge begrenzt:

  • in den ersten beiden Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 1.000 Euro
  • in den ersten drei Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 1.500 Euro
  • in den ersten vier Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 3.000 Euro

Die maximalen Erstattungsbeträge gelten nicht für Leistungen aufgrund von Unfällen, die sich nach Versicherungsbeginn ereignet haben. Als Unfall gilt nicht, wenn der Versicherungsfall durch die Nahrungsaufnahme eintritt.

Gibt es im Tarif CEZP Summenbegrenzungen in den ersten Jahren?

Die Kosten für Zahnersatz, Inlays, orale Implantate, augmentative Behandlung und Funktionsdiagnostik werden ab Versicherungsbeginn je versicherter Person für die ersten vier Jahre auf folgende maximale Erstattungsbeträge begrenzt:

  • in den ersten beiden Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 1.000 Euro
  • in den ersten drei Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 2.000 Euro
  • in den ersten vier Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 4.000 Euro

Die maximalen Erstattungsbeträge gelten nicht für Leistungen aufgrund von Unfällen, die sich nachweislich nach Versicherungsbeginn ereignet haben.

Ist im CEZE die Vorlage von Heil- und Kostenplänen vor Behandlungsbeginn erforderlich?

Die Vorlage von Heil- und Kostenplänen vor Behandlungsbeginn ist empfehlenswert.

Ist im Tarif CEZK die Vorlage eines Heil- und Kostenplans vor Behandlungsbeginn erforderlich?

Die Vorlage von Heil- und Kostenplänen vor Behandlungsbeginn ist empfehlenswert, aber nicht zwingend erforderlich.

Ist im Tarif CEZP die Vorlage von Heil- und Kostenplänen vor Behandlungsbeginn erforderlich?

Die Vorlage von Heil- und Kostenplänen vor Behandlungsbeginn ist empfehlenswert, aber nicht zwingend erforderlich.

Sieht der Tarif CEZE Wartezeiten vor?

Nein, die allgemeine Wartezeit nach § 3 Abs. 2 MB/KK 2009 und die besonderen Wartezeiten nach § 3 Abs. 3 MB/KK 2009 entfallen.

Warum ist eine private Zahnzusatzversicherung zur GKV wichtig?

Wer Wert auf gesunde Zähne legt, sollte nicht auf eine Zahnzusatzversicherung verzichten. Denn Zähne können teuer werden – besonders beim Thema Zahnersatz. Kronen, Brücken etc. haben ihren Preis und auch bei regelmäßiger Vorsorge müssen gesetzlich Versicherte mindestens 25 % der anfallenden Kosten für Zahnersatz der gesetzlichen Regelversorgung aus eigener Tasche zahlen.

Für Maßnahmen zur Zahnerhaltung (z. B. Professionelle Zahnreinigung, Wurzel- und Parodontosebehandlungen) leistet die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur in Einzelfällen bei ganz bestimmten Indikationen oder gar nicht.

Was leistet die GKV bei Zahnerhaltungs- und Prophylaxemaßnahmen?

Wurzelkanalbehandlungen
Zähne mit Erkrankungen oder sonstigen Schädigungen des Zahnmarks (Pulpa) können in der Regel durch Wurzelkanalbehandlungen erhalten werden. Dazu wird das lebende, eventuell schmerzhaft entzündete oder auch abgestorbene Gewebe unter Anästhesie in der betroffenen Zahnhöhle entfernt, der Bereich gereinigt und zum Schluss wieder aufgefüllt. Die GKV übernimmt in bestimmten Fällen die Kosten für Wurzelkanalbehandlungen. Besonders bei der wiederholten Behandlung der hinteren Backenzähne gibt es Einschränkungen, aber auch bei nicht vollständigen Zahnreihen. Dann müsste ein solcher Zahn gezogen werden.

Parodontosebehandlung
Parodontose ist eine Erkrankung des Zahnbetts. Falls diese nicht oder nicht richtig behandelt wird, kann Zahnverlust die Folge sein. Die Parodontosebehandlung ist grundsätzlich eine Sachleistung der GKV, allerdings nur bei Vorliegen ganz bestimmter Indikationen. Hierbei spielt z. B. die Tiefe der entstandenen Zahnfleischtaschen eine wichtige Rolle. Liegt keine entsprechende Indikation vor, erfolgt keine Leistung der GKV.

Plastische Füllungen
Die GKV übernimmt im Frontzahnbereich Kompositfüllungen und im Seitenzahnbereich Amalgamfüllungen. Kompositfüllungen im Seitenzahngebiet sind nur in wenigen Ausnahmefällen Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung der GKV.

Aufbissbehelfe und Schienen
Aufbissbehelfe und Schienen werden häufig bei Funktionsstörungen und Parodontalerkrankungen eingesetzt. Die GKV leistet unter bestimmten Voraussetzungen z. B. für die Anfertigung einer individuellen Knirscherschiene. Spezielle Arbeitsschritte und Diagnoseverfahren werden von der GKV nicht übernommen.

Professionelle Zahnreinigung
Professionelle Zahnreinigung ist ein wichtiger Bestandteil der zahnmedizinischen Prophylaxe. Man versteht darunter nicht nur eine mechanische Reinigung der Zähne, die deutlich über das hinausgeht, was jeder selbst täglich erledigen kann, sondern auch die Versiegelung der Zahnoberflächen mit Lack oder Gel, um die oxydative Wirkung von Speisen zu verringern. Diese Kosten werden von der GKV in der Regel nicht übernommen. Die Fissurenversiegelung der hinteren Backenzähne (Moralen) wird von der GKV nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren übernommen.

Welche Kosten übernimmt die GKV bei Augmentation und Funktionsdiagnostik?

Augmentation
Augmentation (Knochenaufbau) ist häufig die einzige Maßnahme, um die Funktionalität des Kieferknochens wiederherzustellen und die Knochenbasis z. B. ausreichend für die Aufnahme eines Implantats zu stärken. Diese Kosten werden von der GKV nicht übernommen.

Funktionsdiagnostik
Die Funktionsdiagnostik ist eine zahnärztliche Fachrichtung, die auf das optimale Zusammenspiel zwischen den Zahnkontakten, dem Kiefergelenk und Muskeln Wert legt. Störungen im Zusammenspiel können zu verschieden Beschwerden führen, z. B. Zähneknirschen oder Kopfschmerzen. Um die Ursache der Beschwerden zu diagnostizieren und / oder bei der Erstellung neuen Zahnersatzes diese möglichst als Folge ggf. unpräzisen Zahnersatzes zu vermeiden, stehen dem Zahnarzt sog. funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen (Funktionsdiagnostik) zur Verfügung. Die Kosten für derartige funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen werden nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen.

Welche Kosten übernimmt die GKV bei Schmerzlinderung?

Je nach zahnärztlicher Behandlung reicht meistens eine örtlliche Betäubung als schmerzausschaltendes Mittel bei Eingriffen aus. Diese wird von der GKV erstattet. Gerade bei Patienten mit einer Allergie oder einer Erkrankung, durch die sie kein örtliches Betäubungsmittel vertragen oder bei Patienten mit großer Angst vor Spritzen ist die örtliche Betäubung jedoch nicht die richtige Wahl. In Frage kommt dann z. B. eine Analgo-Sedierung, Vollnarkose, Lachgas-Sedierung, Akupunktur oder Hypnose. Diese Kosten werden in der Regel nicht von der GKV übernommen.

Welche Kosten übernimmt die GKV bei Zahnersatz und Implantaten?

Für die Regelversorgung mit Zahnersatz hat der Gesetzgeber ab dem 1.10.2020 – je nach Befund – einen fixen Betrag festgelegt. Davon zahlt die Krankenkasse einen Festzuschuss von 60 % bis 75 %. Die genaue Höhe ist abhängig von dem zahnmedizinischen Befund und der Wahrnehmung regelmäßiger Vorsorgetermine beim Zahnarzt. Diese Vorsorge wird in einem Bonusheft dokumentiert.

Gesetzlich Versicherte erhalten für einfachen Zahnersatz (Regelversorgung)

  • 60 %, wenn sie für weniger als 5 Jahre
  • 70 %, wenn sie mindestens für die letzten 5 Jahre
  • 75 %, wenn sie mindestens für die letzten 10 Jahre

vor Behandlungsbeginn regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen nachweisen können.

Für Verblendkosten von Kronen und Brückengliedern zahlt die GKV ihren Anteil nur bei Verblendungen im Oberkiefer bis Zahn 5 und im Unterkiefer nur bis Zahn 4. Für die nachfolgend hinteren Backenzähne werden keine Kosten für Verblendungen erstattet.

Eine besonders hochwertige Form der prothetischen Versorgung ist der implantatgetragene Zahnersatz. Diese sog. „andersartige Versorgung“ liegt preislich deutlich über den Kosten der gesetzlichen Regelversorgung. Hier ein Beispiel:

  • Ein fehlender Backenzahn soll durch ein Implantat ersetzt werden. Die beiden Nachbarzähne sollen in vollem Umfang
    erhalten bleiben. Die Kosten dieser privatzahnärztlichen Versorgung können bei ca. 1.900 Euro liegen.
  • Die gesetzliche Regelversorgung sieht bei diesem zahnmedizinischen Befund in der Regel eine 3-gliedrige Brücke – ein
    Brückenglied zwischen zwei Kronen – vor, mit einer gesetzlichen Regelversorgung von 767,67 Euro (100 %). Je nach Vor-
    sorgestatus zahlt die GKV einen Festzuschuss von 60 %, 70 % oder 75 % von 767,67 Euro (460,60 Euro / 537,37 Euro /
    575,75 Euro).
  • Der verbleibende Eigenanteil ohne Zusatzversicherung liegt in diesem Beispiel zwischen 1.324,25 Euro und 1.439,40 Euro.

Bitte beachten Sie: Die Rechnungen für Zahnersatz mit einer so genannten „gleichartigen“ oder „andersartigen“ Versorgung mit Zahnersatz beinhalten in der Regel Anteile einer privatzahnärztlichen Versorgung. Die bei diesen Versorgungen berechneten Kosten können deutlich über den Kosten der gesetzlichen Regelversorgung liegen.

Welche Leistungen sind für Zahnersatz, Implantate und augmentative Behandlung im Tarif CEZE vorgesehen?

Der Tarif CEZE ersetzt Kosten für Zahnersatz (z. B. Brücken, Kronen, Inlays, Veneers) inkl. orale Implantate und augmentative Behandlung. Erstattet werden zusammen mit der Vorleistung der GKV

  • insgesamt 100 % der im Rahmen der Regelversorgung in Rechnung gestellten Kosten für Zahnersatz (zahnärztliche Behandlung und zahntechnische Leistungen), wenn die Rechnung keine privatzahnärztlichen Vergütungsanteile erhält und
  • insgesamt 100 % der Kosten für Zahnersatz, orale Implantate und augmentative Behandlung, wenn die Rechnung vollständig oder teilweise privatzahnärztliche Vergütungsanteile enthält.

Versicherungsschutz besteht für Implantate ohne tarifliche Begrenzung der Anzahl je Kiefer. Erbringt die GKV keine Leistung (z. B. bei Behandlung durch Zahnarzt ohne Kassenzulassung), werden 30 % der erstattungsfähigen Kosten als fiktive Vorleistung der GKV abgezogen.

Welche Leistungen sind im CEZE versichert?

Der Tarif CEZE sieht Leistungen vor

  • für eine privatzahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz, Implantate und augmentative Behandlung,
  • für Zahnbehandlungen (plastische Füllungen, Wurzelkanal- und Parodontosebehandlungen sowie Aufbissbehelfe
    und Schienen),
  • für Zahnprophylaxe / Professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung und zahnaufhellende Maßnahmen, für Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie Analgo-Sedierung, Vollnarkose, Lachgas-Sedierung, Akupunktur und Hypnose.
Welche Leistungen sind im CEZP für Wurzelbehandlungen versichert?

Nach Ablehnung der Leistungspflicht für die Wurzelkanalbehandlung durch die GKV (Nachweis erforderlich) werden die nach den jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ) bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen spezifizierten Kosten erstattet.

Die GKV leistet nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen für die Wurzelkanalbehandlung. Es empfiehlt sich, dass die Kostenübernahme zwischen Zahnarzt und GKV geklärt wird. Wenn für die Wurzelkanalbehandlung ein Sachleistungsanspruch gegenüber der GKV besteht, leistet der Tarif CEZP nicht – auch nicht bei einer Mehrkostenvereinbarung.

Welche Leistungen sind im Tarif CEZE im Bereich Zahnbehandlung versichert?

Erstattet werden insgesamt 100 % der Kosten für

  • Plastische Füllungen (Kunststoff-, Komposit- und dentin-adhäsive Füllungen),
  • Wurzelbehandlungen,
  • Parodontosebehandlungen (Behandlungen von Parodontitis) sowie
  • Aufbissbehelfe und Schienen (z. B. Knirscherschienen).

Leistungen der GKV bzw. anderer ggf. vorleistungspflichtige Erstattungsverpflichteter sind vorrangig in Anspruch zu nehmen und werden von den erstattungsfähigen Kosten abgezogen.

Welche Leistungen sind im Tarif CEZK versichert?

Der Tarif CEZK ersetzt Kosten für Zahnersatz (z. B. Brücken, Kronen, Inlays) inkl. orale Implantate und augmentative Behandlung. Sofern die Rechnung vollständig oder teilweise privatzahnärztliche Vergütungsanteile enthält, werden die Kosten unter Anrechnung der Leistung der GKV insgesamt bis zu 75 % erstattet.

Versicherungsschutz besteht für bis zu vier orale Implantate je Kiefer. Nimmt der Kunde ausschließlich die gesetzliche Regelversorgung in Anspruch, werden die Kosten zusammen mit der Leistung der GKV zu 100 % erstattet.

Wenn die GKV keine Vorleistung erbringt (z. B. bei Behandlung durch einen Zahnarzt ohne Kassenzulassung), werden 40 % der erstattungsfähigen Kosten als fiktive Vorleistung der GKV angerechnet.

Welche Leistungen sind im Tarif CEZP für Parodontosebehandlungen vorgesehen?

Nach Ablehnung der Leistungspflicht für die Parodontosebehandlung durch die GKV (Nachweis erforderlich) werden die nach GOZ und GOÄ spezifizierten Kosten bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen erstattet. Die GKV leistet nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen für die Parodontosebehandlung. Es empfiehlt sich, dass die Kostenübernahme zwischen Zahnarzt und GKV geklärt wird. Wenn für die Parodontosebehandlung ein Sachleistungsanspruch gegenüber der GKV besteht, leistet der Tarif CEZP nicht – auch nicht bei einer Mehrkostenvereinbarung.

Welche Leistungen sind im Tarif CEZP für Zahnersatz, Inlays und Implantate vorgesehen?

Der Tarif CEZP ersetzt Kosten für Zahnersatz (z. B. Brücken, Kronen, Inlays) inkl. orale Implantate und augmentative Behandlung. Sofern die Rechnung vollständig oder teilweise privatzahnärztliche Vergütungsanteile enthält, werden diese Kosten unter Anrechnung der Leistung der GKV insgesamt wie folgt erstattet:

  • 90 %, sofern ein Anspruch auf Erhöhung des Festzuschusses aufgrund einer ununterbrochenen mindestens fünfjährigen Vorsorge nach § 55 Abs. 1 SGB V nachgewiesen wird (entspricht einem Festzuschuss von 70 % bzw. 75 % der gesetzlichen Regelversorgung)
  • 80 %, sofern kein Anspruch auf Erhöhung des Festzuschusses aufgrund einer ununterbrochenen mindestens fünfjährigen Vorsorge nach § 55 Abs. 1 SGB V besteht (entspricht einem Festzuschuss von 60 % der gesetzlichen Regelversorgung)

Versicherungsschutz besteht für bis zu sechs orale Implantate je Kiefer.

Nimmt der Kunde ausschließlich die gesetzliche Regelversorgung in Anspruch, werden die Kosten zusammen mit der Leistung der GKV zu 100 % erstattet. Wenn die GKV keine Vorleistung erbringt (z. B. bei Behandlung durch einen Zahnarzt ohne Kassenzulassung), werden 40 % der erstattungsfähigen Kosten als fiktive Vorleistung der GKV angerechnet.

Welche Leistungen sind im Tarif CEZP versichert?

Der Tarif CEZP sieht Leistungen vor

  • für eine privatzahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz / Implantaten,
  • für Zahnbehandlungen (dentin-adhäsive Füllungen, Wurzelkanal- und Parodontosebehandlungen) und
  • für Zahnprophylaxe / Professionelle Zahnreinigung.

Die Übernahme der erstattungsfähigen Kosten für dentin-adhäsive Füllungen und Zahnersatz / Implantate erfolgt unter Anrechnung einer GKV-Vorleistung.

Welche Leistungen werden im CEZE für Zahnprophylaxe / Professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung und zahnauf- hellende Maßnahmen (z. B. Bleaching) erbracht?

Die nachgewiesenen Kosten für Zahnprophylaxe, Professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung und zahnaufhellende Maßnahmen (z. B. Bleaching) werden zu 100 % bis zu 250 Euro je Kalenderjahr und versicherter Person erstattet. Leistungen der GKV bzw. anderer ggf. vorleistungspflichtige Erstattungsverpflichteter sind vorrangig in Anspruch zu nehmen und werden von den erstattungsfähigen Kosten abgezogen.

Welche Leistungen werden im CEZP für Zahnprophylaxe / Professionelle Zahnreinigung erbracht?

Die nachgewiesenen Kosten werden mit 100 % bis zu 80 Euro je Kalenderjahr und versicherter Person erstattet. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren ist auch die Fissurenversiegelung mit inbegriffen.

Welche Wartezeiten sieht der Tarif CEZK vor?

Es gilt die besondere Wartezeit von acht Monaten. Die Wartezeiten können erlassen werden, wenn ein zahnärztliches Zeugnis über den Gebisszustand der zu versichernden Person vorgelegt wird. Die Wartezeiten entfallen bei nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfällen, die im ursächlichen Zusammenhang mit der notwendigen zahnärztlichen Behandlung stehen.

Welche Wartezeiten sieht der Tarif CEZP vor?

Für Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe / Professionelle Zahnreinigung gilt die allgemeine Wartezeit von drei Monaten. Für Zahnersatz, orale Implantate, augmentative Behandlung und Funktionsdiagnostik gilt die besondere Wartezeit von acht Monaten. Die Wartezeiten können erlassen werden, wenn ein zahnärztliches Zeugnis über den Gebisszustand der zu versichernden Person vorgelegt wird. Die Wartezeiten entfallen bei nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfällen, die im ursächlichen Zusammenhang mit der notwendigen zahnärztlichen Behandlung stehen.

Werden beim CEZE Kosten für Funktionsdiagnostik bei Zahnersatz übernommen?

Ja, die Kosten für eine Funktionsdiagnostik werden mit 100 % erstattet.

Werden beim CEZK Alterungsrückstellungen angespart?

Ja, Alterungsrückstellungen werden ab Alter 21 angespart. Hierdurch ergibt sich gegenüber Tarifen, die nach Art der Schadenversicherung kalkuliert sind, zwar ggf. ein höherer Einstiegsbeitrag, dafür erhöht sich aber der Beitrag über die gesamte Laufzeit nicht durch das Erreichen einer höheren Altersgruppe.

Werden beim CEZK augmentative Maßnahmen im Zusammenhang mit Zahnersatz erstattet?

Ja, die Kosten für eine augmentative Behandlung werden ausschließlich im Zusammenhang mit den vier erstattungsfähigen oralen Implantaten je Kiefer mit 75 % erstattet.

Werden beim CEZK Kosten für Funktionsdiagnostik bei Zahnersatz übernommen?

Ja, die Kosten für eine Funktionsdiagnostik werden im Zusammenhang mit der Versorgung mit Zahnersatz, oralen Implantaten und augmentativer Behandlung mit 75 % erstattet.

Werden beim CEZP augmentative Maßnahmen im Zusammenhang mit Zahnersatz erstattet?

Ja, die Kosten für eine augmentative Behandlung werden ausschließlich im Zusammenhang mit den sechs erstattungsfähigen oralen Implantaten je Kiefer mit 90 % bzw. 80 % erstattet.

Werden beim CEZP Kosten für Funktionsdiagnostik bei Zahnersatz übernommen?

Ja, die Kosten für eine Funktionsdiagnostik werden im Zusammenhang mit der Versorgung mit Zahnersatz, oralen Implantaten und augmentativer Behandlung mit 90 % bzw. 80 % entsprechend des zutreffenden Erstattungsprozentsatzes von Zahnersatz erstattet.

Werden beim Tarif CEZE Alterungsrückstellungen angespart?

Ja, Alterungsrückstellungen werden ab Alter 21 angespart. Hierdurch ergibt sich gegenüber Tarifen, die nach Art der Schadenversicherung kalkuliert sind, zwar ggf. ein höherer Einstiegsbeitrag, dafür erhöht sich aber der Beitrag über die gesamte
Laufzeit nicht durch das Erreichen einer höheren Altersgruppe.

Werden im CEZE Kosten für besondere schmerz- und angstlindernde Maßnahmen übernommen?

Ja, die Kosten für besondere schmerz- und angstlindernde Maßnahmen werden mit 100 % bis zu insgesamt 250 Euro je Kalenderjahr und versicherte Person im Rahmen einer Behandlung einer versicherten Leistung erstattet.

Als Maßnahmen zur Schmerzausschaltung gelten Analgo-Sedierung, Vollnarkose, Lachgas-Sedierung, Akupunktur und Hypnose.

Werden im Tarif CEZK Kosten für die Verblendungen des Zahnersatzes erstattet?

Versicherungsschutz besteht auch für die Kosten der Verblendungen des Zahnersatzes bzw. der Herstellung des Zahnersatzes aus Keramik für alle Zähne, auch für die hinteren großen Backenzähne – sog. große Molaren.

Werden im Tarif CEZP Alterungsrückstellungen angespart?

Ja, Alterungsrückstellungen werden ab Alter 21 angespart. Hierdurch ergibt sich gegenüber Tarifen, die nach Art der Schadenversicherung kalkuliert sind, zwar ggf. ein höherer Einstiegsbeitrag, dafür erhöht sich aber der Beitrag über die gesamte Laufzeit nicht durch das Erreichen einer höheren Altersgruppe.

Werden im Tarif CEZP Kosten für dentin-adhäsive Füllungen übernommen?

Die nach Vorleistung der GKV (Kostenersatz der einfachen Füllung) verbleibenden und nach GOZ spezifizierten Kosten werden erstattet. Soweit die GKV keine Kosten übernimmt, entfällt eine Erstattung für dentin-adhäsive Füllungen nach diesem Tarif.

Werden im Tarif CEZP Kosten für Verblendungen des Zahnersatzes erstattet?

Versicherungsschutz besteht auch für die Kosten der Verblendungen des Zahnersatzes bzw. der Herstellung des Zahnersatzes aus Keramik für alle Zähne, auch für die hinteren großen Backenzähne – die sog. große Molaren.

Wie ist die Zahntariflinie aufgebaut?

Komfort-Tarif CEZK
Ihr Angebot für Kunden, die eine komfortable Absicherung mit 75 % für Zahnersatz wünschen.

Profi-Tarif CEZP
Ihr von Finanztest mit sehr gut ausgezeichnetes Angebot für Kunden, die professionellen Schutz für Zahnersatz & Co schätzen und durch eigene regelmäßige Vorsorge (Bonusheft) noch steigern können: Bei Zahnersatz von 80 % auf 90 %.

Exklusiv-Tarif CEZE
Ihr Angebot für Kunden, die exklusiven Rundumschutz mit 100 % für Zahnersatz, wichtige Zahnbehandlungen, Prophylaxe, Bleaching und Schmerzlinderung wollen. Damit gehen sie immer auf Nummer sicher.

Nach oben