Die Kosten für Zahnersatz, Inlays, orale Implantate, augmentative Behandlung und Funktionsdiagnostik werden ab Versicherungsbeginn je versicherte Person für die ersten vier Jahre auf folgende maximale Erstattungsbeträge begrenzt:
- in den ersten beiden Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 1.000 Euro
- in den ersten drei Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 1.500 Euro
- in den ersten vier Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 3.000 Euro
Die maximalen Erstattungsbeträge gelten nicht für Leistungen aufgrund von Unfällen, die sich nach Versicherungsbeginn ereignet haben. Als Unfall gilt nicht, wenn der Versicherungsfall durch die Nahrungsaufnahme eintritt.
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