Der Tarif CEZE ersetzt Kosten für Zahnersatz (z. B. Brücken, Kronen, Inlays, Veneers) inkl. orale Implantate und augmentative Behandlung. Erstattet werden zusammen mit der Vorleistung der GKV
- insgesamt 100 % der im Rahmen der Regelversorgung in Rechnung gestellten Kosten für Zahnersatz (zahnärztliche Behandlung und zahntechnische Leistungen), wenn die Rechnung keine privatzahnärztlichen Vergütungsanteile erhält und
- insgesamt 100 % der Kosten für Zahnersatz, orale Implantate und augmentative Behandlung, wenn die Rechnung vollständig oder teilweise privatzahnärztliche Vergütungsanteile enthält.
Versicherungsschutz besteht für Implantate ohne tarifliche Begrenzung der Anzahl je Kiefer. Erbringt die GKV keine Leistung (z. B. bei Behandlung durch Zahnarzt ohne Kassenzulassung), werden 30 % der erstattungsfähigen Kosten als fiktive Vorleistung der GKV abgezogen.
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