Die nachgewiesenen Kosten für Zahnprophylaxe, Professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung und zahnaufhellende Maßnahmen (z. B. Bleaching) werden zu 100 % bis zu 250 Euro je Kalenderjahr und versicherter Person erstattet. Leistungen der GKV bzw. anderer ggf. vorleistungspflichtige Erstattungsverpflichteter sind vorrangig in Anspruch zu nehmen und werden von den erstattungsfähigen Kosten abgezogen.
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