Versicherungsschutz besteht auch für die Kosten der Verblendungen des Zahnersatzes bzw. der Herstellung des Zahnersatzes aus Keramik für alle Zähne, auch für die hinteren großen Backenzähne – sog. große Molaren.
Versicherungsschutz besteht auch für die Kosten der Verblendungen des Zahnersatzes bzw. der Herstellung des Zahnersatzes aus Keramik für alle Zähne, auch für die hinteren großen Backenzähne – sog. große Molaren.
Hinterlasse einen Kommentar