Der Tarif CEZK ersetzt Kosten für Zahnersatz (z. B. Brücken, Kronen, Inlays) inkl. orale Implantate und augmentative Behandlung. Sofern die Rechnung vollständig oder teilweise privatzahnärztliche Vergütungsanteile enthält, werden die Kosten unter Anrechnung der Leistung der GKV insgesamt bis zu 75 % erstattet.

Versicherungsschutz besteht für bis zu vier orale Implantate je Kiefer. Nimmt der Kunde ausschließlich die gesetzliche Regelversorgung in Anspruch, werden die Kosten zusammen mit der Leistung der GKV zu 100 % erstattet.

Wenn die GKV keine Vorleistung erbringt (z. B. bei Behandlung durch einen Zahnarzt ohne Kassenzulassung), werden 40 % der erstattungsfähigen Kosten als fiktive Vorleistung der GKV angerechnet.