Die Kosten für Zahnersatz, Inlays, orale Implantate, augmentative Behandlung und Funktionsdiagnostik werden ab Versicherungsbeginn je versicherter Person für die ersten vier Jahre auf folgende maximale Erstattungsbeträge begrenzt:
- in den ersten beiden Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 1.000 Euro
- in den ersten drei Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 2.000 Euro
- in den ersten vier Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 4.000 Euro
Die maximalen Erstattungsbeträge gelten nicht für Leistungen aufgrund von Unfällen, die sich nachweislich nach Versicherungsbeginn ereignet haben.
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