Die Kosten für Zahnersatz, Inlays, orale Implantate, augmentative Behandlung und Funktionsdiagnostik werden ab Versicherungsbeginn je versicherter Person für die ersten vier Jahre auf folgende maximale Erstattungsbeträge begrenzt:

  • in den ersten beiden Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 1.000 Euro
  • in den ersten drei Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 2.000 Euro
  • in den ersten vier Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 4.000 Euro

Die maximalen Erstattungsbeträge gelten nicht für Leistungen aufgrund von Unfällen, die sich nachweislich nach Versicherungsbeginn ereignet haben.