Ja, die Kosten für eine Funktionsdiagnostik werden im Zusammenhang mit der Versorgung mit Zahnersatz, oralen Implantaten und augmentativer Behandlung mit 90 % bzw. 80 % entsprechend des zutreffenden Erstattungsprozentsatzes von Zahnersatz erstattet.
Ja, die Kosten für eine Funktionsdiagnostik werden im Zusammenhang mit der Versorgung mit Zahnersatz, oralen Implantaten und augmentativer Behandlung mit 90 % bzw. 80 % entsprechend des zutreffenden Erstattungsprozentsatzes von Zahnersatz erstattet.
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