Die nach Vorleistung der GKV (Kostenersatz der einfachen Füllung) verbleibenden und nach GOZ spezifizierten Kosten werden erstattet. Soweit die GKV keine Kosten übernimmt, entfällt eine Erstattung für dentin-adhäsive Füllungen nach diesem Tarif.
Die nach Vorleistung der GKV (Kostenersatz der einfachen Füllung) verbleibenden und nach GOZ spezifizierten Kosten werden erstattet. Soweit die GKV keine Kosten übernimmt, entfällt eine Erstattung für dentin-adhäsive Füllungen nach diesem Tarif.
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